Interessengemeinschaft der Primatenhalter e.V.

Ein Herz für Affen

  • Schau nicht weg!

Satzung Interessengemeinschaft der Primatenhalter e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft der Primatenhalter, und nach einer Eintragung im Vereinsregister den Zusatz e.V. Sitz des Vereines ist 37186 Moringen. Die Postanschrift ist die des gewählten Vorsitzenden.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2  Zweck des Vereines  

° ist die Förderung des Tierschutzes und der Förderung der Tierzucht    

° Der   Verein   ist   selbstlos   tätig   und   verfolgt   nicht   in   erster   Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Diese Zwecke werden erfüllt durch:  

° Primaten unter Berücksichtigung der geltenden Tier- und Artenschutzbestimmungen zu pflegen und zu züchten.  

° die Haltung der Tiere ständig zu verbessern und die neuesten Anforderungen über die artgerechte Unterbringungen anzuwenden.  

° Erfahrungsaustausch   durch   Rundbriefe   sowie   auf   jährliche   Zusammenkunft   - fachliche Vorträge während der Mitgliederversammlungen. 

° Erstellen von Namens- und Bestandslisten, um einen Überblick über die in Privathand gehaltenen und gezüchteten Arten zu bekommen. Diese Listen werden regelmäßig aktualisiert und den Mitgliedern zu Verfügung gestellt.

° Koordination des Tiertausches (Angebote / Gesuche / Zuchtleihgabe 

° Kontaktaufnahme   zu   anderen   Institutionen   (Zoologische   Gärten,   Deutsches Primatenzentrum, Tierpflegevereinigung, ausländische Primatenclubs etc.).

° Austausch von Literatur

° Koordination von Zuchtgemeinschaften für seltene Arten

2. Der Verein schafft Werte, welche ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen.

Die Mitglieder sind zu befähigen, dieses Vermögen zu warten und zu pflegen. Dazu hat jedes Mitglied die Pflicht, entsprechende Arbeitsleistungen zu vollbringen. Die Mitgliederversammlung fasst dazu Beschlüsse.

3. Es sind die Medien zu nutzen, um aktive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Jedes Vereinsmitglied leistet dazu im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Beitrag.

4. Es sind Fortbildungsmaßnahmen zu organisieren bzw. zu nutzen, wenn diese im Interesse des Vereines sind.

5. Mit anderen Vereinen ist ein enger Kontakt zu pflegen. Zum beidseitigen Nutzen sind Gedankenaustausche zu organisieren. 

6. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im  Sinne der Abgabenordnung.

7. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht  in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.